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Einschulung

In Bayern gilt, dass mit Beginn des Schuljahres alle Kinder schulpflichtig werden, die bis zum Stichtag 30.9. sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Vorzeitige Einschulung

Bei Kindern, die im Oktober bis Dezember geboren wurden, können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Grundschule stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31.12. des jeweiligen Schuljahres geboren sind, ist beim Antrag auf vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.

Die Entscheidung über die Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung.

Zurückstellung

Kinder, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt geworden sind, können von der Einschulung zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung sollte vor dem ersten Schultag beantragt werden, kann aber noch später erfolgen. Auch hier trifft die Entscheidung die Schulleitung.

Wird bei der Schulanmeldung festgestellt, dass ein Kind nicht die notwendigen Deutschkenntnisse besitzt und zuvor keine Kindertageseinrichtung oder einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprache besucht hat, kann das Kind zurückgestellt werden mit der Verpflichtung eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen.

Anmeldung

Die Anmeldungen an der Grundschule finden in der Regel im April statt. Hierzu hängen an unser Schule, in der Stadt und auch in den Kindergärten entsprechende Informationsplakate aus. Sie finden den aktuellen Termin auch rechtzeitig in unserer Terminübersicht.

Kommen Sie bitte persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen Sie die Geburtsurkunde und den Nachweis der Schuleingangsuntersuchung mit. Im Verhinderungsfall kann auch eine Vertretung Ihr Kind anmelden. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht notwendig. Bei triftigen Gründen kann mit der Schulleitung ein gesonderter Anmeldetermin festgelegt werden.

Bitte melden Sie Ihr Kind in der zuständigen Sprengelschule an! Ob die Grundschule Kirchenplatz für Sie zuständig ist, können Sie bei uns erfragen oder dem offiziellen Sprengelplan entnehmen. Die Möglichkeit eines Gastschulantrages besteht.

Wenn Sie Ihr Kind in einer privaten Schule anmelden, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.

Sprengelschulen und Gastschulantrag

Ihr Kind muss zum Anmeldetermin in der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. Den Schulsprengel unserer Schule können Sie dem offiziellen Sprengelplan entnehmen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Einen Gastschulantrag können Sie bei der Schulanmeldung stellen. Über den Antrag entscheiden die beiden beteiligten Schulen sowie das Schulverwaltungsamt.

Schulweg

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg. In unserem Schulwegeplan sind die empfohlenen Strecken und Gefahrenstellen eingezeichnet. 

Lernmittel

An allen öffentlichen Grundschulen wird Lernmittelfreiheit gewährt. Schulbücher, die für den Unterricht benötigt werden, werden von der Schule gestellt.

Schreib- und Zeichenbedarf muss von den Eltern selber gekauft werden. Sie erhalten eine entsprechende Liste bei der Schulanmeldung, damit Sie das Material entspannt und rechtzeitig zum ersten Schultag besorgen können. 

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