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Übertritt

Als Übertritt wird der Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule (Gymnasium, Realschule oder Mittelschule) bezeichnet. Die Wahl des weiteren Bildungswegs ist aber keine endgültige Entscheidung. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Viele Eltern und Schüler fürchten sich nahezu vor der 4. Klasse und dem angeblich plötzlich hereinbrechenden Leistungsdruck. In Ihrem eigenen Interesse und dem Interesse Ihres Kindes sollten Sie folgendes beachten:

  • Verlassen Sie sich nicht auf das, was andere Eltern Ihnen erzählen. Ihr Kind ist nicht mit anderen vergleichbar. Verlassen Sie sich besser auf die Beurteilung der Lehrer und Ihre eigene.
  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der Klassenlehrerin oder Beratungslehrern, wenn Sie sich unsicher sind. Gemeinsam finden Sie eine Lösung.
  • Nutzen Sie die Informationsangebote der Schule rechtzeitig.
  • Machen Sie sich und Ihrem Kind keinen unnötigen Leistungsdruck. Alle Eltern wollen das Beste für Ihr Kind, aber falscher Ehrgeiz bei der Schulwahl ist für alle Beteiligten fatal.
  • Das bayerische Schulsystem ist durchlässig. Eine einmal getroffene Entscheidung ist nicht eine Entscheidung über den Schulabschluß.

Basis für die Wahl der weiterführenden Schule

In Bayern wird die Entscheidung für die weiterführende Schule auf Basis von den folgenden drei Elementen getroffen:

  • Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
  • ggf. Teilnahme am Probeunterricht in der weiterführenden Schule
  • Elternwille

Diese drei Elemente müssen für die richtige Entscheidung in Balance gebracht werden.

Im folgenden werden die verschiedenen Phasen des Übertritts beschrieben, der sich von der 3. bis zum Abschluß der 5. Klasse zieht.

Jahrgangsstufe 3

In Form von speziellen Elternabenden oder Beratungen werden die Eltern über das bayerische Schulsystem informiert und es wird eine erste Orientiertung gegeben.

Jahrgangsstufe 4

Über das gesamte Schuljahr hinweg wird die Elternberatung in Form von Sprechstunden oder Elternabenden fortgeführt.

Im Unterricht wird eine festgelegte Anzahl an Proben (Leistungsnachweis) geschrieben. Die Proben werden ca. eine Woche vorher angekündigt, um eine ausreichende Vorbereitung zu gewährleisten.

Das reguläre Zwischenzeugnis entfällt in der 4. Klasse. Stattdessen gibt es Ende Januar eine schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand. Hieraus können die Eltern frühzeitig einen möglichen Förderbedarf erkennen und mit den Lehrkräften gemeinsam über Fördermaßnahmen entscheiden.

Anfang Mai erhalten die Schüler ihr Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung. Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (HSU),
  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Folgende Schullaufbahnempfehlung wird aufgrund des Notendurchschnitts (Deutsch, Mathematik, HSU) gegeben:

  • bis einschließlich 2,33: Gymnasium
  • bis einschließlich 2,66: Realschule
  • ab 3,0: Mittelschule

Liegt eine Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte Schullaufbahn vor, können die Schüler direkt von der 4. Klasse in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.

Liegt keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht in der weiterführenden Schule teilnehmen. Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Neben zentral gestellten schriftlichen Aufgaben wird auch die mündliche Leistung beurteilt. Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3, im anderen die Note 4 erreicht wird.

Wurde der Probeunterricht bestanden, können die Schüler in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.

Wird der Probeunterricht nicht bestanden, aber in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht, so kann der Schüler auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dennoch in die 5. Jahrgangsstufe der weiterführende Schule wechseln.

Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse

In der 5. Klasse greift ein Begleit- und Unterstützungssystem, z.B. in Form von Lotsen (Grundschullehrer an Gymnasien und Realschulen), Beratungsangeboten oder Förderelementen. Die Schüler und Eltern haben so die Möglichkeit die Wahl der Schullaufbahn zu überdenken und ggf. zu korrigieren.

Die Übertrittsphase endet mit dem Abschluß der 5. Klasse. Die Schullaufbahn kann dann wie folgt weitergeführt werden:

  • Bei Erreichung des Klassenziels erfolgt die Versetzung in Jahrgangsstufe 6 an der Schule.
  • Bei Nichterreichung des Klassenziels muss die 5. Klasse wiederholt werden.
  • Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, so kann ein Übertritt in eine andere Schule erfolgen (z.B. Realschule zu Gymnasium oder Realschule zu Mittelschule).

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